Honorar

Neben der "klassischen" Vergütung auf gesetzlicher Grundlage (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) treffen wir mit Ihnen in geeigneten Fällen Honorarvereinbarungen, die den individuellen, mandatstypischen Belangen Rechnung tragen. Hierbei sind Zeithonorare ebenso denkbar wie Pauschalfestpreise.

Im Rahmen von gerichtlichen Verfahren sind wir allerdings verpflichtet, mindestens die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen.

Gerne geben wir Ihnen auf Wunsch vorab einen Überblick über Kosten, Risiken und Vergütungsmodalitäten. Sprechen Sie uns einfach an.

Auch wenn Sie uns nicht im Rahmen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit beauftragen, sondern als Privatperson, könnten sich die Honorarzahlungen steuermindernd auswirken. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 12.05.2011 (Az. VI R 42/10) festgestellt, dass Kosten eines Zivilprozesses unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein können und mit Urteil vom 9. Februar 2012 (Az. VI R 23/10), dass Aufwendungen für einen arbeitsgerichtlichen Vergleich Werbungskosten darstellen können - fragen Sie Ihren Steuerberater.

Rechtsschutzversicherung

Gerne bemühen wir uns für Sie um die Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Allerdings können wir nicht garantieren, dass Ihre Rechtsschutzversicherung für alle anfallenden Kosten aufkommt. Bei Zahlungsdifferenzen mit der Versicherung müssen wir uns an Sie als unseren Auftraggeber halten.